SATZUNG
§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein trägt den Namen "St. Hubertus-Schützenbruderschaft Mehlbruch-Gieslenberg 1926 e.V.", ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen und hat seinen Sitz in Langenfeld (Ortsteile Mehlbruch und Gieslenberg).
2. Der Verein ist kirchlich verbunden mit der zuständigen Pfarre St. Josef und Martin in Langenfeld oder deren Rechtsnachfolgerin.
§ 2 Wesen und Aufgabe
Die St. Hubertus-Schützenbruderschaft Mehlbruch-Gieslenberg 1926 e.V. - nachfolgend "Schützenbruderschaft" genannt - ist eine Vereinigung von Männern und Frauen, die sich zu den Grundsätzen und Zielen des "Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.V. (Vereinsregister Köln VR 4219)" bekennen – im Folgenden "Bund" genannt. Sie ist Mitglied dieses Bundes, dessen Statut in seiner jeweiligen Fassung als verbindlich anerkannt wird. Getreu dem Wahlspruch des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften "Für Glaube, Sitte, Heimat" verpflichten sich die Mitglieder der "Schützenbruderschaft" zu:
1. Bekenntnis des Glaubens durch
a) Eintreten für die katholischen Glaubensgrundsätze & deren Verwirklichung. Im Geiste der Ökumene haben Mitglieder anderer christlicher Konfessionen in der "Schützenbruderschaft" die gleichen Rechte und Pflichten,
b) Ausgleich sozialer Unterschiede im Geiste der Brüderlichkeit,
c) Werke christlicher Nächstenliebe.
2. Schutz der Sitte durch
a) Eintreten für christliche Sitte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben,
b) Erziehung zu körperlicher und charakterlicher Selbstbeherrschung durch den Schießsport.
3. Liebe zur Heimat und zum Vaterland durch
a) Dienst für das Gemeinwohl aus verantwortungsbewußtem Bürgersinn,
b) tätige Nachbarschaftshilfe,
c) Pflege der geschichtlichen Überlieferung und des althergebrachten Brauchtums, vor allem des dem Schützenwesen eigentümlichen Schießspiels,
d) Heimatpflege und heimatliches Brauchtum.
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Die "Schützenbruderschaft" mit Sitz in Langenfeld verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).